Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Personenkraftfahrerin/Personenkraftfahrer (m/w/d)
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages des Landes Hessen (TV-H). Die Bezahlung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrerinnen/ Personenkraftwagenfahrer des Landes Hessen (PKW-Fahrer-TV-H). Abhängig von der Monatsarbeitszeit ist eine Zuordnung bis nach Pauschalgruppe IV PKW-Fahrer-TV-H möglich.
Sie sollten sich auszeichnen durch:
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining ist wünschenswert. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings sowie weiteren Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Für die Fahr- und Steuertätigkeit wird ein sicherer und umsichtiger Fahrstil vorausgesetzt (Fahrerlaubnisklasse B erforderlich). Die aktuelle Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aus dem Fahreignungsregister (FAER) ist vorzulegen. Der Einsatz erfolgt überwiegend im Fahrdienst innerhalb des Landes Hessen.
Die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die auszuübende Tätigkeit wird aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt (Eignungsgutachten zur Personenbeförderung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen einer erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zustimmen (Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (HSÜG)).
Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesverwaltung strebt eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte an. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrücklich erwünscht. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird. Dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.
Bewerbungen gerne über das Karriereportal www.karriere.hessen.de oder im Format PDF unter Angabe der Kennziffer 814/2024 an bewerbung@innen.hessen.de
Für nähere Informationen stehen Frau Ministerialrätin Soucek, komm. Leiterin des Referats Z 4 (0611/353-1571) sowie Frau Ministerialrätin Dr. Rohde, Leiterin Personalreferat (Tel. 0611/353-1582) zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sollten zu den Profilanforderungen die entsprechenden Nachweise (z. B. Zeugnisse und Zertifikate) enthalten. Unvollständig vorgelegte Bewerbungen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Bitte die Unterlagen nur in Kopie einreichen, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i. V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.